§ 20a Abs. 1 AufenthG - Chancenkarte - "Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einer Erwerbstätigkeit oder nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen."

2024

Fachkräftemangel

§ 20a Abs. 1 AufenthG

Abs. 1: "Eine Chancenkarte ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einer Erwerbstätigkeit oder nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen."


Was tun?

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